Petra Karl ist seit 2002 beim Finanzgericht Baden-Württemberg (Senate in Stuttgart) beschäftigt, zunächst als Richterin und seit 2015 als Vorsitzende Richterin am Finanzgericht. Sie leitet den überwiegend für Körperschaftsteuer zuständigen 6. Senat, wo u.a. auch Gemeinnützigkeitsfragen entschieden werden.
Nach dem Abitur fand sie den praktischen Einstieg in das Steuerrecht mit einer Ausbildung zur Steuerfachgehilfin, die ihr die Perspektive für ein Studium der Rechtswissenschaft eröffnete. Bereits während ihres Studiums in Tübingen war sie als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Steuerrecht von Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof tätig und lernte dort die wissenschaftliche Seite des Steuerrechts kennen.
Nach dem Zweiten Staatsexamen folgte eine dreijährige Tätigkeit als wissenschaftliche Assistentin. Kurz nach der Geburt ihres ersten Kindes wechselte Frau Karl 1999 in die Steuerverwaltung und war drei Jahre als Sachgebietsleiterin beim Finanzamt Tübingen beschäftigt, von wo sie 2002 an das Finanzgericht Baden-Württemberg abgeordnet wurde.
Frau Karl hat zwei – inzwischen erwachsene – Kinder.