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Nach seinem Studium der Rechts­wissen­schaften an der Universität zu Köln arbeitete Georg Thüsing als Wissen­schaftlicher Mitarbeiter am dortigen Institut für Arbeits- und Wirtschafts­recht.  Nach seinem Zweiten Juristischen Staats­examen erfolgte seine Graduierung zum LL.M. an der Harvard Law School. 

Mit bestandenem bar exam erhielt er die Zulassung als Rechts­anwalt (Attorney at Law) für den Staat New York. Als Schüler Wiedemanns wurde Thüsing im Jahr 2000 als Stipendiat der Studien­stiftung des deutschen Volkes und der DFG von der juristischen Fakultät der Universität zu Köln habilitiert. Seit 2004 ist er Universitäts­professor an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit.

In den vergangenen zehn Jahren war Prof. Dr. Gregor Thüsing mehr als zwanzig Mal Sach­verständiger bei Anhörungen verschiedener Ausschüsse des Bundes­tages. Er ist unter anderem Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentags, des Sach­verständigen­rats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheits­wesen sowie der Kommission zur Erarbeitung des 8. Familien­berichts der Bundes­regierung. Prof. Dr. Georg Thüsing ist zudem Vorsitzender der Gesellschaft für Europäische Sozial­politik, stellvertretender Vorsitzender des Kirchlichen Arbeits­gerichts Hamburg sowie stell­vertretender Vorsitzender der Gesellschaft für Versicherungs­wissenschaft und -gestaltung.