Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln arbeitete Georg Thüsing als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am dortigen Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Nach seinem Zweiten Juristischen Staatsexamen erfolgte seine Graduierung zum LL.M. an der Harvard Law School.
Mit bestandenem bar exam erhielt er die Zulassung als Rechtsanwalt (Attorney at Law) für den Staat New York. Als Schüler Wiedemanns wurde Thüsing im Jahr 2000 als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes und der DFG von der juristischen Fakultät der Universität zu Köln habilitiert. Seit 2004 ist er Universitätsprofessor an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit.
In den vergangenen zehn Jahren war Prof. Dr. Gregor Thüsing mehr als zwanzig Mal Sachverständiger bei Anhörungen verschiedener Ausschüsse des Bundestages. Er ist unter anderem Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentags, des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen sowie der Kommission zur Erarbeitung des 8. Familienberichts der Bundesregierung. Prof. Dr. Georg Thüsing ist zudem Vorsitzender der Gesellschaft für Europäische Sozialpolitik, stellvertretender Vorsitzender des Kirchlichen Arbeitsgerichts Hamburg sowie stellvertretender Vorsitzender der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung.