Im Fokus: NPO als Bildungsanbieter – Bildungsleistungen gemeinnütziger Organisationen gelten als Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 8 AO und sind nach § 4 Nr. 21 und 22 UStG grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Was auf den ersten Blick klar scheint, wirft in der Praxis aber viele Fragen auf – erst recht nach zwei BMF-Schreiben vom Herbst 2025. Wo endet steuerfreie Allgemein- oder Fortbildung und wo beginnt steuerpflichtige Freizeitgestaltung? Wie sind Unterbringung und Verpflegung von Kursteilnehmenden einzuordnen? Und was gilt für digitale Angebote wie virtuelle Klassenzimmer, Aufzeichnungen oder Streaming? Das Webinar bietet einen kompakten Überblick über die aktuelle Rechtslage und zeigt praxisnah, worauf es bei gemeinnützigen Bildungsanbietern wirklich ankommt.