Mit dieser Fragestellung startete das Webinar am 24.06.2021. Die gGmbH als moderne Rechtsform vereint sowohl die Steuervorteile des Gemeinnützigkeitsrechts als auch die Vorteile der GmbH.

Die gGmbH ist „genauso“ gemeinnützig wie beispielsweise ein gemeinnütziger Verein. Sie ist also umfassend steuerlich begünstigt. Dafür behalten die Gesellschafter jedoch umfassende Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Geschicke ihres Projekts. Die moderne Rechtsform vereint sowohl die Steuervorteile des Gemeinnützigkeitsrechts als auch die Vorteile der GmbH.

Die gGmbH genießt eine immer größere Beliebtheit im Nonprofit-Sektor. Sie vereint die Vorteile der in Deutschland seit jeher außerordentlich erfolgreichen Rechtsform der gewerblichen GmbH mit den Steuervorteilen, die das Gemeinnützigkeitsrecht Nonprofit-Organisationen bietet.

Eine GmbH kann gemeinnützig sein, wenn ihre Satzung (bzw. ihr Gesellschaftsvertrag) die Verfolgung ausschließlich gemeinnütziger Zwecke vorsieht und die gGmbH auch im Übrigen sämtliche gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben beachtet.

Gemeinnützige GmbHs können vielfältige gemeinnützige Zwecke verfolgen. Häufig kommen sie z.B. im Bildungssektor vor. Aber auch für Zwecke wie die Förderung von Forschung, Wissenschaft, Umweltschutz, Kultur und Kunst oder auch für die Förderung des Gesundheitswesens eignet sich diese Rechtsform.

Tatsächlich ist die gemeinnützige GmbH die mit Abstand meist gewählte Rechtsform für Ausgliederungen und sonstige Umstrukturierungen von gemeinnützigen Organisationen. Zum einen wandeln sich Vereine häufig vollständig in die Rechtsform der gGmbH um, weil sie merken, dass sie sich zunehmend wirtschaftlich betätigen und dem Rechtskleid des e.V. entwachsen sind oder auch, weil das zuständige Vereinsregister eine Rechtsformverfehlung moniert. Zum anderen gliedern gemeinnützige Kapitalgesellschaften haftungsträchtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gerne auf separate gemeinnützige GmbHs aus, z.T. auch auf gewerbliche Tochter-GmbHs.

Nach dem Impulsvortrag gab es im Teilnehmerkreis einen regen Erfahrungs-Austausch. Unter anderem wurden folgende Themen vertieft. Dabei hat sich gezeigt, dass es per se nicht „die Antwort“ zu „der Frage“ gibt. Das Für und Wider ist so vielfältig und individuell wie die jeweiligen Anforderungen.

Jeder Einzelfall sollte genau beleuchtet und mit dem Blick in die Zukunft so aufgestellt werden, dass nachfolgende Verantwortungsträger darauf aufbauen können. Dabei ist die Rechtsform nur ein Teil dessen, was zu beachten ist.

Bartosz Dzionsko, WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
https://www.winheller.com/