Tatsächlich gilt die Finanzierung für den Aufbau der Freiheitsstatue als das erste Crowdfunding-Projekt weltweit: Aufgrund des Börsenkrachs von 1873 war die finanzielle Lage auch in den Vereinigten Staaten von Amerika sehr angespannt, weshalb sich weder die Stadt New York, noch der Kongress auf eine Finanzierung zum Aufbau der Statue einigen konnten. Daher soll der amerikanische Herausgeber Joseph Pulitzer beschlossen haben, in seiner Zeitung „The New York World“ die New Yorker Bürger zum Spenden aufzurufen. Als Gegenleistung stellte er den Spendern – und sei der Spendenbetrag noch so klein – in Aussicht, dass sie namentlich in seiner Zeitung genannt werden. Innerhalb von fünf Monaten konnte so das fehlende Geld gesammelt und die Statue aufgebaut werden.
Heute – im Zeitalter des Internets – muss niemand mehr über eine Tageszeitung einen Spendenaufruf starten, es finden sich zahlreiche Online-Plattformen, über die nach Geldgebern gesucht und somit – im Idealfall – ein Projekt finanziert werden kann. Ohne sich selbst Gedanken über (bank-)aufsichtsrechtliche Fragen machen zu müssen, ermöglichen einem diese Crowdfunding-Plattformen grundsätzlich jederzeit die Suche nach Spendern. Abseits des klassischen Spendens („Crowdsponsoring“), gibt es dabei auch Plattformen, die es den Projektinitiatoren ermöglichen nach Geldgebern zu suchen, denen eine Gegenleistung in Form einer künftigen monetären Beteiligung an dem zu finanzierenden Projekt in Aussicht gestellt wird („Crowdinvesting“). Und schließlich finden sich sogar Crowdfunding-Plattformen, über die nach Geldgebern gesucht werden kann, welche dem Projektinitiator den zur Verfügung gestellten Geldbetrag lediglich als Kredit gewähren („Crowdlending“)! Etablierte deutsche Crowdfunding-Plattformen sind dabei u. a. betterplace.org, Startnext, Seedmatch oder auxmoney.
Für den Initiator eines Projekts mag es somit bereits zahlreiche bestehende Crowdfunding-Plattformen auf dem Markt geben, über die er auf unterschiedliche Weise nach Geldgebern für sein Projekt suchen kann. Allerdings kann das Angebot einer bestehenden Plattform für den einen oder anderen Initiator auch mit Nachteilen verbunden sein, die er nicht in Kauf nehmen möchte: So haben die meisten Crowdfunding-Plattformen selbstverständlich auch ein eigenes wirtschaftliches Interesse am Zurverfügungstellen ihrer Dienstleistung, weshalb sie 5 bis 10 % der eingeworbenen Summe einbehalten. Auch läuft im Regelfall eine klassische Crowdfunding-Runde dergestalt ab, dass ein Aufruf erst dann tatsächlich freigeschaltet wird, wenn sich das Projekt aus Sicht der Plattformbetreiber als erfolgversprechend darstellt – mit der Folge, dass sich für manche Projekte schon gar keine bestehende Plattform finden lässt, da alleine die Plattformbetreiber Zweifel an dem Erfolg des Projekts haben. Nicht zuletzt enthalten die Geschäftsbedingungen vieler Crowdfunding-Plattformen auch Einschränkungen im Hinblick auf die Region des zu finanzierenden Projekts oder die Höhe der einzuwerbenden Summe, so dass Projekte im Ausland mit einem großen Finanzierungsvolumen schon gar nicht „an den Start gehen“ können. Zudem besteht vielerorts die Gefahr, dass das einzelne Projekt zwischen den zahlreichen anderen Projekten, die auf der Plattform um Geldgeber buhlen, untergeht und aus diesem Grund keine erfolgreiche Finanzierung zustande kommt.
Somit könnte es für den einen oder anderen Projektinitiator von Interesse sein, nach seinen eigenen Regeln, über seine eigene Online-Plattform nach Geldgebern zu suchen und sich die Schwarmintelligenz zu Nutzen zu machen. Dabei gilt es jedoch unbedingt auch die (bank-)aufsichtsrechtlichen Vorschriften im Blick zu behalten, da je nach Gestaltung des Crowdfunding-Projekts Erlaubnispflichten oder Verhaltenspflichten bestehen können, die bei Nichtbeachtung mit empfindlichen Bußgeldern oder gar Strafen geahndet werden können.
Daher empfiehlt es sich bei der Planung eines eigenen Crowdfunding-Projekts die Expertise eines spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen. Zudem finden Sie bei der diesjährigen Tagung des Stuttgarter Non-Profit-Forums Experten, die sich darauf freuen mit Ihnen über die bankaufsichtsrechtlichen Fragen des Crowdfundings zu diskutieren.